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Wirtschaft

Bundesweite Einführung des beruflichen Gymnasiums Ingenieurwissenschaften

Der ZBI sieht das berufliche Gymnasium für Ingenieurwissenschaften als Steuerungselement, junge Menschen für ein Ingenieurstudium zu interessieren, sie adäquat auf ein solches Studium vorzubereiten.

BildObwohl die offenen Stellen im technischen Arbeitsbereich aufgrund der wirtschaftlichen Lage zurückgegangen sind, besteht weiterhin in einigen Sparten Fachkräfte- und Ingenieurmangel. So weist das Internetportal „INGENIEUR.de“ auf einen akuten Engpass in den Ingenieurberufen Bau, Vermessung, Gebäudetechnik, Architektur hin. In der Energie- und Elektrotechnik besteht ein sehr hoher, in der Maschinen- und Fahrzeugtechnik ein deutlicher Bedarf.

Neben der Förderung der MINT-Fächer in den Schulen, die Voraussetzung für technische Berufe sind, sieht der ZBI das berufliche Gymnasium für Ingenieurwissenschaften als ein Steuerungselement, junge Menschen für ein Ingenieurstudium zu interessieren und sie adäquat auf ein solches Studium vorzubereiten. Diese Schulform gibt es bisher nur in den Ländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sowie seit 2024 auch in Niedersachsen. „Berufliche Gymnasien mit Technikfokus sind ein Schlüssel für mehr Studienerfolg in den Ingenieurwissenschaften – sie bereiten gezielt vor, verbinden Schulwissen mit Praxis und senken so die Abbruchquote,“ unterstreicht Dipl.-Ing. Wilfried Grunau, Präsident des Zentralverbands der Ingenieurvereine (ZBI).

Das berufliche Gymnasium für Ingenieurwissenschaften führt die Schülerinnen und Schüler nach drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife. Vorteil dieser Ausbildung ist ein Unterricht, der sich inhaltlich am Schwerpunkt Technik und am profilbildenden Fach Ingenieurwissenschaften orientiert, wobei ein fächerverbindendes Lernen gegeben ist. Infolgedessen fordert der ZBI die bundesweite Einführung des beruflichen Gymnasiums Ingenieurwissenschaften.

Prof. Dr. Ralph Dreher ist Universitätsprofessor an der Universität Siegen und ist dort Leiter TVD – Technical Vocational Didactics: Ein Berufliches Gymnasium, welches disziplinenübergreifend die Realität der Ingenieurarbeit in den Bereichen des Maschinenbaus, der Elektrotechnik und der Bautechnik mit ihren jeweiligen Subdisziplinen wie z. B. Fahrzeugtechnik oder Versorgungstechnik durch entsprechende Projektarbeit abdeckt, zeigt zum einen den Facettenreichtum und die Wirksamkeit des Ingenieurberufs gerade im Hinblick auf Kernprobleme der Nachhaltigkeit wie Energieerzeugung/-versorgung und Umweltschutz/Renaturierung. Zum anderen sozialisiert eine solche Schulform bereits im Hinblick auf ein interdisziplinäres Arbeiten.“

Prof. Dr. Klaus Jenewein: „Das Berufliche Gymnasium für Ingenieurwissenschaften vermittelt wichtige, für ein Ingenieurstudium grundlegende technische Fachkenntnisse. Diese werden verbunden mit Fragen der nachhaltigen Entwicklung – etwa zur ökonomischen und ökologischen Gestaltung von Technik in unserer modernen Gesellschaft. Wert gelegt wird auf eine Orientierung der Schülerinnen und Schüler über ingenieurwissenschaftliche Studien- und Karrierewege.
Hochschulen und Betriebe finden hier hoch qualifizierte junge Menschen, die eine hervorragende Vorbereitung auf die Anforderungen des Ingenieurstudiums mitbringen.“

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine e. V.
Herr Dr. Heinz Leymann
Christinenstr. 79
44575 Castrop-Rauxel
Deutschland

fon ..: 02305 9679087
web ..: http://www.zbi-berlin.de
email : leymann@zbi-berlin.de

Der ZBI – Zentralverband der Ingenieurvereine ist ein Spitzenverband im Bereich des Ingenieurwesens. Zu seinen Mitgliedern gehören Ingenieurvereine und Organisationen, die sich mit dem Ingenieurwesen befassen. Der ZBI bündelt die Interessen und Belange seiner Mitgliedsverbände mit über 40.000 Ingenieuren und vertritt sie gegenüber Politik und Gesellschaft. Der ZBI nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung von Bund und Ländern und pflegt hierzu seine fachlichen und direkten Kontakte zu Politikern aller Parteien. Präsident ist Dipl.-Ing. Wilfried Grunau.
www.zbi-berlin.de

TVD – Technical Vocational Didactics wurde von Prof. Dr. phil. Ralph Dreher im Jahr 2013 gegründet und wird von ihm seitdem geleitet. Die Professur „Technikdidaktik am Berufskolleg“, die als Stiftungsprofessur an der naturwissenschaftlich-technischen Fakultät der Universität Siegen eingerichtet und 2018 verstetigt wurde, realisiert ein Ausbildungskonzept, welches analog zum Lernfeldkonzept der KMK den Studierenden ein ganzheitliches Problemlösen von
der Erfassung der technischen Inhalte über die notwendigen Arbeitsprozessanalysen hin zu einer binnendifferenzierenden Unterrichtsentwicklung ermöglicht.
http://www.tvd-edu.com/

Prof. Dr. Klaus Jenewein, Dipl.-Ing., ist Professor für Ingenieurpädagogik im Institut Bildung, Beruf und Medien der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und war als wissenschaftlicher Begleiter an der Entwicklung und Einführung des Beruflichen Gymnasiums für Ingenieurwissenschaften in den Bundesländern Hamburg, NRW und Sachsen-Anhalt beteiligt.

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Wirtschaft

ZBI: Vergaberecht modernisieren – Qualität und Wettbewerb dauerhaft sichern

Der ZBI hat zum Referentenentwurf eine Stellungnahme vorgelegt. Er wird sich aktiv in die Diskussion über leistungsfähiges, innovationsfreundliches, mittelstandsorientiertes Vergaberecht einbringen.

BildSpitzenverband begrüßt Reform der VOB/A und fordert frühzeitige Berücksichtigung der europäischen Vergabereform

Berlin, 17. August 2026 – Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Weiterentwicklung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Angesichts des hohen Investitionsbedarfs in Infrastruktur, Energieversorgung, Digitalisierung und Klimaanpassung seien schnellere und effizientere Vergabeverfahren ein wichtiger Beitrag zur Beschleunigung öffentlicher Projekte. „Deutschland braucht ein modernes Vergaberecht, das Investitionen erleichtert, ohne bewährte Grundsätze des Wettbewerbs und der Qualität aufzugeben“, erklärt ZBI-Präsident Wilfried Grunau.

Der ZBI unterstützt die vorgesehenen zusätzlichen Handlungsspielräume für öffentliche Auftraggeber bei komplexen Infrastrukturvorhaben. Gleichzeitig weist der Ingenieurverband darauf hin, dass Ausnahmen von der losweisen Vergabe auf nachvollziehbare Einzelfälle beschränkt bleiben müssen. Die Beteiligung kleiner und mittelständischer Unternehmen sei ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und regionale Wertschöpfung.
Ebenso wichtig sei es, Qualitätskriterien auch künftig angemessen im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Öffentliche Auftraggeber sollten Infrastrukturprojekte nicht allein nach dem niedrigsten Preis vergeben, sondern den gesamten Lebenszyklus, Nachhaltigkeitsaspekte sowie die fachliche Kompetenz der Beteiligten in den Blick nehmen.

Europäische Reform frühzeitig mitdenken

Der ZBI sieht den Gesetzentwurf zugleich im Zusammenhang mit den derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Plänen für eine neue EU-Vergabeverordnung. Sollte diese den bisherigen Richtlinienrahmen ersetzen, könnten sich die nationalen Gestaltungsmöglichkeiten im Vergaberecht erheblich verändern. „Deshalb sollten nationale Reformen und die europäische Weiterentwicklung des Vergaberechts von Anfang an gemeinsam gedacht werden“, so Grunau. „Bewährte Regelungen zur Mittelstandsförderung, zur losweisen Vergabe und zur Sicherung hoher Qualitätsstandards müssen auch künftig erhalten bleiben.“

Der ZBI hat zum Referentenentwurf eine Stellungnahme vorgelegt und wird sich auch weiterhin aktiv in die Diskussion über ein leistungsfähiges, innovationsfreundliches und mittelstandsorientiertes Vergaberecht einbringen.

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Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) e.V. vertritt als Spitzenverband Ingenieurinnen und Ingenieure aus den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Eisenbahnwesen, Geodäsie und Geoinformatik, Telekommunikation, Umwelttechnik sowie Wasserbau und Wasserwirtschaft. Mit seiner Expertise begleitet der ZBI die Digitalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und setzt sich für effiziente, zukunftsfähige Infrastrukturprozesse ein.
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Wirtschaft

ZBI: Grundbuch allein reicht nicht

Der ZBI ist der Auffassung: Erst das Zusammenspiel von Grundbuch und Liegenschaftskataster schafft die Grundlage für schnellere Verfahren.

BildZBI fordert Einbeziehung des Liegenschaftskatasters in das Identifikationsnummerngesetz.

Berlin, 7. August 2026 – Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) begrüßt die geplante Aufnahme des Grundbuchs in das Identifikationsnummerngesetz als wichtigen Schritt für eine moderne und digitale Verwaltung. Zugleich fordert der Spitzenverband, das amtliche Liegenschaftskataster der Länder ebenfalls in die Registermodernisierung einzubeziehen. Nur so könne das volle Potenzial digitaler Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgeschöpft werden. Nach Auffassung des ZBI würden einheitlich identifizierbare Grundstücks- und Eigentümerdaten nicht nur die Qualität der Register verbessern, sondern auch Planungs-, Genehmigungs- und Infrastrukturverfahren beschleunigen.

„Eine moderne Verwaltung braucht keine digitalen Insellösungen. Erst das Zusammenspiel von Grundbuch und Liegenschaftskataster schafft die Grundlage für schnellere Verfahren, höhere Datenqualität und weniger Bürokratie“, erklärt ZBI-Präsident Wilfried Grunau.

In seiner Stellungnahme regt der ZBI deshalb an, das Liegenschaftskataster als weiteres Register in das Identifikationsnummerngesetz aufzunehmen und die gesetzlichen Regelungen für den Datenaustausch zwischen Grundbuch und Kataster entsprechend zu ergänzen. Ziel sei eine durchgängige, medienbruchfreie Registermodernisierung als Grundlage für schnellere und verlässlichere Verwaltungsverfahren.

Die vollständige Stellungnahme des ZBI steht unter https://t1p.de/ycnlv zur Verfügung.

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Berlin: Ohne hochqualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure ist kein „Staat“ zu machen!

Für den Ausbau erneuerbarer Energien, Modernisierung von Verkehrssystemen und Realisierung nachhaltiger Bauprojekte benötigt der öffentliche Dienst hochqualifizierte Ingenieurinne und Ingenieure.

Der technische Beruf im öffentlichen Dienst hat bei der Bereitstellung der Infrastruktur eine hohe Bedeutung. Hierzu gehören insbesondere die Bereiche: Bauwesen und Architektur, Ingenieurwesen, IT und Digitalisierung, Gesundheitszentren und Verkehrswesen. Hierzu braucht der Öffentliche Dienst Ingenieurinnen und Ingenieure, die Praxisnähe sowie effizientes, fachliches und wirtschaftliches Wissen einbringen.

Ingenieurinnen und Ingenieure sind zuständig für Planung, Bau und Instandhaltung öffentlicher Gebäude, Straßen und Brücken, Entwicklung und Überwachung technischer Projekte in der Wasserwirtschaft, im Verkehr oder in der Umwelttechnik.

Auch die Betreuung und Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur öffentlicher Einrichtungen und Behörden, Wartung und Betrieb von Medizintechnik in Krankenhäusern und Gesundheitszentren, Implementierung nachhaltiger Energiekonzepte und Überwachung von Umweltauflagen sowie Planung und Optimierung öffentlicher Verkehrssysteme, von Bahnanlagen bis zu ÖPNV-Lösungen gehören zu ihren Aufgaben. Sie agieren in der öffentlichen Verwaltung im Sinne des Gemeinwohls – und nicht zugunsten der in der Privatwirtschaft üblichen Gewinnmaximierung, wobei die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel optimal und zielorientiert eingesetzt werden müssen. Ingenieurinnen und Ingenieure die wissenschaftlich interessiert sind, stehen zudem bundeseigene Forschungseinrichtungen – wie beispielsweise die Fraunhofer-Institute oder die Max-Planck-Gesellschaft – offen.

Laut Statistischem Bundesamt fehlen allein in den kommunalen Bauverwaltungen bundesweit über 20.000 Ingenieurinnen und Ingenieure. Als Beispiel sind hier die 16.000 maroden Brücken im Bundesfernstraßennetz als sanierungs- oder erneuerungsbedürftig zu nennen, wovon fast 6.000 komplett ersetzt werden müssen. Neben den Baukosten verursachen die Umleitungen dieser baubedingten Sperrungen einen wirtschaftlichen Verlust in Milliardenhöhe. Intakte Brücken können auch Menschenleben retten. Das plötzliche Versagen der eingestürzten Carolabrücke in Dresden hat zum Glück kein Menschenleben gekostet.

Die technischen Berufe, die sich im öffentlichen Dienst im Wandel befinden, werden maßgeblich durch die digitale Transformation beeinflusst. Weitere Themen sind z. B. die Klimafolgen und die in Rente gehenden Boomer. „Aus der Sicht des ZBI ist es wichtig, dass öffentliche Verwaltungen zunehmend auf digitale Prozesse setzen und massiv in den Ausbau ihrer IT-Infrastrukturen investieren“, betont ZBI-Vizepräsident Dr. Heinz Leymann und fügt hinzu: „Hierzu bedarf es der Gewinnung hochqualifizierter Ingenieurinnen und Ingenieure, die digitale Lösungen entwickeln und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger umsetzen“. Darüber hinaus nehmen bundesweit öffentliche Klimaschutzprojekte eine bedeutende Rolle ein. Für den Ausbau erneuerbarer Energien, die Modernisierung von Verkehrssystemen und die Realisierung nachhaltiger Bauprojekte werden in gleicher Weise hochqualifizierte Ingenieurinne und Ingenieure benötigt.

Der ZBI fordert: Die Politik ist aufgerufen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um nicht den Wettbewerb mit der Wirtschaft im Hinblick auf hochqualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure zu verlieren.

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ZBI: Naturschutz und Infrastruktur sind kein Widerspruch

Der ZBI begrüßt die Ziele, den Schutz der biologischen Vielfalt zu stärken, den natürlichen Klimaschutz voranzubringen. Die Eingriffsregelungen hierzu sind praxisnah weiterzuentwickeln.

BildDer Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) e.V. hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Weiterentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorgelegt. Als technisch-wissenschaftlicher Spitzenverband begrüßt der ZBI die Ziele des Entwurfs: den Schutz der biologischen Vielfalt zu stärken, den natürlichen Klimaschutz voranzubringen und die Eingriffsregelung praxisnah weiterzuentwickeln. Zugleich unterbreitet der Verband konkrete Vorschläge, wie sich die neuen Regelungen praxistauglich gestalten und die Belange des Naturschutzes mit den Anforderungen einer leistungsfähigen technischen Infrastruktur in Einklang bringen lassen.

Ingenieurwissenschaften in der Verantwortung

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung nationaler und europäischer Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Stärkung des natürlichen Klimaschutzes. Gleichzeitig wird er Planung, Genehmigung, Bau, Betrieb und Unterhaltung technischer Infrastruktur maßgeblich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund sieht der ZBI die Ingenieurwissenschaften in der Pflicht, ihre fachliche Expertise frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

„Naturschutz und moderne Infrastruktur sind kein Widerspruch – sie sind zwei Seiten einer Medaille. Beide sind unverzichtbar für einen zukunftsfähigen Wirtschafts- und Lebensstandort Deutschland. Das neue Gesetz sollte daher nicht nur den Naturschutz stärken, sondern auch mehr Planungssicherheit, rechtssichere Verfahren und eine bessere Verzahnung von Naturschutz- und Infrastrukturplanung schaffen“, so ZBI-Präsident Dipl.-Ing. Wilfried Grunau

Grundsätzlich bewertet der ZBI zahlreiche Regelungen des Gesetzentwurfs positiv. Dazu gehören insbesondere die vorgesehene Flexibilisierung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Erleichterungen bei der Unterhaltung bestehender Verkehrswege sowie die stärkere Berücksichtigung multifunktionaler Kompensationsmaßnahmen. Diese Ansätze können nach Auffassung des Verbandes dazu beitragen, Naturschutzmaßnahmen wirksamer umzusetzen und gleichzeitig Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten.

Gleichzeitig betont der ZBI, dass der Erfolg des Gesetzes von einer bundesweit einheitlichen und rechtssicheren Umsetzung abhängt. Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe oder Vollzugspraxen in den Ländern könnten die angestrebte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren behindern und zu vermeidbaren Rechtsunsicherheiten führen.

Digitalisierung und Technologieoffenheit für effizienten Naturschutz

Ein zentraler Punkt der Stellungnahme ist die Digitalisierung: Der Gesetzentwurf basiert auf räumlichen Planungsgrundlagen, Landschaftsplänen und Flächenkulissen. Der ZBI betont jedoch, dass diese Aufgaben nur mit aktuellen, qualitätsgesicherten und interoperablen Geodaten dauerhaft bewältigt werden können. Moderne Geoinformationssysteme, standardisierte Datenmodelle und digitale Planungsverfahren leisten dabei einen wesentlichen Beitrag zu Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verfahrensbeschleunigung.

Der ZBI setzt sich für eine technologieoffene Ausgestaltung des Gesetzes ein. Digitale Zwillinge, Fernerkundung, satellitengestützte Erdbeobachtung, Building Information Modeling (BIM), moderne Geodatenanalysen und Verfahren der Künstlichen Intelligenz bieten erhebliche Potenziale: Sie ermöglichen eine effizientere Planung von Naturschutzmaßnahmen, eine objektive Überwachung ihrer Wirksamkeit und eine Unterstützung von Verwaltungsverfahren.

Gleichbehandlung kritischer Infrastrukturen

Besondere Bedeutung misst der ZBI der Unterhaltung bestehender Infrastrukturen bei. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Klarstellung, dass ordnungsgemäße Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrswegen grundsätzlich keinen naturschutzrechtlichen Eingriff darstellen, bewertet der Verband ausdrücklich positiv. Gleichzeitig regt der ZBI an, diese Regelung konsequent auf weitere netzgebundene Infrastrukturen der Daseinsvorsorge auszuweiten – insbesondere auf Energie- und Telekommunikationsnetze. Gerade im Zuge der Energiewende und des flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkausbaus sei eine Gleichbehandlung aller kritischen Infrastrukturen sachgerecht.

Wasserbau: Ökologie und Hochwasserschutz vereinen

Auch die vorgesehenen Erleichterungen für Maßnahmen zur ökologischen Entwicklung oberirdischer Gewässer werden begrüßt. Nach Auffassung des ZBI verbinden wasserbauliche Maßnahmen häufig Hochwasserschutz, Klimaanpassung, ökologische Aufwertung und die Sicherung wasserwirtschaftlicher Infrastruktur. Diese Mehrfachfunktion sollte bei der weiteren Ausgestaltung des Gesetzes konsequent berücksichtigt werden.

Der ZBI vertritt als Spitzenverband technisch-naturwissenschaftliche Berufs- und Fachverbände aus den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Eisenbahnwesen, Geodäsie und Geoinformatik, Telekommunikation, Umweltschutz und Umwelttechnik sowie Wasserbau und Wasserwirtschaft. Daher konzentriert sich die Stellungnahme auf die technischen, planerischen und verfahrenstechnischen Auswirkungen des Gesetzentwurfs.

„Ingenieurinnen und Ingenieure entwickeln täglich Lösungen, die ökologische, technische und wirtschaftliche Anforderungen miteinander verbinden. Dieses Wissen möchten wir konstruktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen“, betont Grunau. „Wir verstehen unsere Stellungnahme ausdrücklich als fachlichen Beitrag, um die Ziele des Gesetzentwurfs mit praxistauglichen und rechtssicheren Regelungen zu unterstützen.“

Der ZBI hat seine Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) übermittelt. Zudem steht der Verband bereit, seine ingenieurwissenschaftliche Expertise auch in den weiteren Beratungen einzubringen.

Die Stellungnahme im Volltext finden Sie hier: https://t1p.de/yh4uk

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Über den ZBI
Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) ist der Spitzenverband technisch-naturwissenschaftlicher Berufs- und Fachverbände. Zu seinen Mitgliedern zählen Verbände aus den Bereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Eisenbahnwesen, Geodäsie und Geoinformatik, Telekommunikation, Umweltschutz und Umwelttechnik sowie Wasserbau und Wasserwirtschaft. Der ZBI vertritt die Interessen seiner Mitgliedsverbände mit über 40.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren gegenüber Politik und Gesellschaft.
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