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Kostenloses Webinar: Alles Wichtige zur NIS-2-Richtlinie – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Die NIS-2-Richtlinie bringt für viele Unternehmen neue Verpflichtungen mit sich. Alles Wichtige zur NIS-2-Richtlinie erfahren Sie in dem kostenlosen Webinar der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH.

BildDie NIS-2-Richtlinie (Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit) wurde als Nachfolger der NIS-Richtlinie verabschiedet, um die Cybersicherheit in der EU weiter zu stärken. Sie trat am 27. Dezember 2022 in Kraft und bringt für viele Unternehmen neue Verpflichtungen mit sich. Höhere Sicherheitsanforderungen sollen den Schutz vor Cyberangriffen verbessern – doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

In erster Linie zielt die Richtlinie darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu stärken. Langfristig trägt die Richtlinie zur Sicherheitsstrategie der EU bei und schützt sowohl Unternehmen als auch Bürger vor den Folgen von Cybervorfällen. Unternehmen müssen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, darunter Risikoanalysen, Erkennung und Abwehr von Vorfällen sowie regelmäßige Audits, um die Cybersicherheit aufrechtzuerhalten. Auch die Meldung von Sicherheitsvorfällen wird verschärft und Vorfälle müssen unverzüglich an die Behörden gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen und weitere rechtliche Konsequenzen.

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH hat in Zusammenarbeit mit der detacon GmbH ein kostenloses Webinar entwickelt, um Unternehmen auf die Veränderungen optimal vorzubereiten. Das Webinar beinhaltet kompakte und praxisnahe Einblicke.

Das erwartet Sie:
? Aktuelle Hintergrundinformationen zu NIS-2 – Was plant die neue Regierung?
? NIS-2 aufgeschoben, nicht aufgehoben – Worauf müssen Unternehmen sich bzgl. NIS-2 einstellen?
? Was sollten Unternehmen tun, um sich ohne Umsetzungsgesetz bereits 2025 auf das Thema vorzubereiten?

Am 19.03.2025 haben Sie die Möglichkeit von 10:00 bis 11:30 Uhr an dem Webinar teilzunehmen. Melden Sie sich kostenlos unter https://www.tuev-seminare.de/nis-2-webinar an und Sie bekommen alle Informationen von der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH, welche Sie für die Teilnahme benötigen, per E-Mail zugeschickt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Frau Carolin Gerwert
Am TÜV 1
66280 Sulzbach/Saar
Deutschland

fon ..: 06897506531
web ..: https://www.tuev-seminare.de/
email : carolin.gerwert@tuev-seminare.de

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH ist Teil der TÜV Saarland Unternehmensgruppe und als spezialisierter Dienstleister im Seminargeschäft tätig. Unter Wahrung der Werte Sicherheit, Integrität und Neutralität sowie den Interessen der Stakeholder (Gesellschaft, Gesellschafter, Kunden und Dozenten) entwickelt die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH innovative Konzepte für Seminare, Inhouse-Schulungen, Fachtagungen und Webinare, die zügig, qualitativ hochwertig und kundenorientiert umgesetzt werden und den höchsten Standards entsprechen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Vermittlung praxisnaher Inhalte, der Beachtung individueller Kundenbedürfnisse und der Auswahl der zur Marke TÜV passenden (technisch orientierten) Themen.

Pressekontakt:

TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Frau Carolin Gerwert
Am TÜV 1
66280 Sulzbach/Saar

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Erhöhte Sicherheitsanforderungen durch die NIS-2-Richtlinie – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Die NIS-2-Richtlinie bringt erhöhte Sicherheitsanforderungen zu Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe mit sich. Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen.

BildDie NIS-2-Richtlinie (Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit) wurde als Nachfolger der NIS-Richtlinie verabschiedet, um die Cybersicherheit in der EU weiter zu stärken. Sie trat am 27. Dezember 2022 in Kraft und bringt für viele Unternehmen neue Verpflichtungen mit sich.

Wer ist betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie gilt für Unternehmen und Organisationen in kritischen Sektoren, wie Energie, Gesundheit, Transport, Wasserwirtschaft, digitale Infrastruktur und Finanzwesen. Neu ist, dass sowohl „wesentliche“ als auch „wichtige“ Einrichtungen erfasst werden, was den Anwendungsbereich der Richtlinie deutlich erweitert. Unternehmen sind unabhängig von ihrer Größe betroffen, wenn sie in diesen Sektoren tätig sind.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen:

Die Richtlinie zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu stärken. Unternehmen müssen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, darunter Risikoanalysen, Erkennung und Abwehr von Vorfällen sowie regelmäßige Audits, um die Cybersicherheit aufrechtzuerhalten. Auch die Meldung von Sicherheitsvorfällen wird verschärft, und Vorfälle müssen unverzüglich an die Behörden gemeldet werden.

Was müssen Unternehmen tun?

o Sicherheitsmaßnahmen verschärfen: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme ergreifen.
o Vorfallmeldungen: Cybersicherheitsvorfälle müssen innerhalb strenger Fristen gemeldet werden.
o Sanktionen: Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen und weitere rechtliche Konsequenzen.

Warum ist das wichtig?

Die NIS-2-Richtlinie reagiert auf die zunehmenden Bedrohungen durch Cyberangriffe. Sie soll sicherstellen, dass kritische Infrastrukturen in der EU geschützt sind, und fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden. Langfristig trägt die Richtlinie zur Sicherheitsstrategie der EU bei und schützt sowohl Unternehmen als auch Bürger vor den Folgen von Cybervorfällen.

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet praxisorientierte Weiterbildungen deutschlandweit zur NIS-2-Richtlinie an. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.tuev-seminare.de/nis-2-richtlinie-praktische-anwendung-und-umsetzung.

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Deutschland

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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen jetzt beachten müssen! – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Ein sicheres internes Meldesystem zum Schutz vor Missständen wird zur Pflicht! Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

BildAm 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das den Schutz von Whistleblowern in Deutschland grundlegend stärkt. Für viele Unternehmen bringt dieses Gesetz neue Herausforderungen mit sich, die jetzt zeitnah umgesetzt werden müssen. Aber was bedeutet das genau?

Wer ist betroffen?
Das HinSchG betrifft alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Diese sind verpflichtet, ein sicheres und vertrauliches internes Meldesystem einzurichten, über das Mitarbeiter, Geschäftspartner oder andere Hinweisgeber Missstände, wie Verstöße gegen Gesetze oder ethische Richtlinien melden können.

Schutz für Hinweisgeber:
Das zentrale Ziel des Gesetzes ist der Schutz der sogenannten Whistleblower vor negativen Konsequenzen, wie z. B. Kündigungen oder Diskriminierung. Um dies zu gewährleisten, müssen Meldesysteme so gestaltet sein, dass Hinweisgeber anonym bleiben können und ihre Hinweise diskret behandelt werden.

Was müssen Unternehmen tun?
o Interne Meldestellen einrichten: Unternehmen müssen entweder selbst ein Meldesystem aufbauen oder externe Dienstleister beauftragen.
o Fristen einhalten: Eingehende Hinweise müssen zeitnah bearbeitet werden und Hinweisgeber haben das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraums Rückmeldung zu erhalten.
o Sanktionen vermeiden: Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, riskieren hohe Geldstrafen und einen Vertrauensverlust sowohl bei Mitarbeitern als auch Geschäftspartnern.

Warum ist das wichtig?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine große Chance für Unternehmen. Es fördert Transparenz, stärkt das Vertrauen innerhalb des Unternehmens und zeigt Mitarbeitern, dass Missstände ernst genommen werden. Langfristig trägt dies zu einer offenen Unternehmenskultur bei, die Risiken frühzeitig aufdeckt und Reputationsschäden vorbeugt.

Für Unternehmen, die sich nicht sicher sind, wie sie die neuen Anforderungen umsetzen sollen, gibt es jetzt Seminare und Schulungen, die den Weg durch die neuen Regelungen weisen. Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Datenschutz, Personal und Informationssicherheit können hier wertvolle Unterstützung erhalten.

Zeit zu handeln! Unternehmen, die die Anforderungen noch nicht erfüllt haben, sollten schnell reagieren, um nicht hinterherzuhinken. Ein strukturiertes und sicheres Hinweisgebersystem ist ein wichtiger Schritt, um sowohl rechtlich auf der sicheren Seite zu sein als auch das Vertrauen innerhalb der Belegschaft zu stärken.

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet praxisorientierte Weiterbildungen deutschlandweit zum Hinweisgeberschutzgesetz an. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.tuev-seminare.de/hinweisgeberschutzgesetz-praktische-umsetzung.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
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Deutschland

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email : carolin.gerwert@tuev-seminare.de

Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH ist Teil der TÜV Saarland Unternehmensgruppe und als spezialisierter Dienstleister im Seminargeschäft tätig. Unter Wahrung der Werte Sicherheit, Integrität und Neutralität sowie den Interessen der Stakeholder (Gesellschaft, Gesellschafter, Kunden und Dozenten) entwickelt die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH innovative Konzepte für Seminare, Inhouse-Schulungen, Fachtagungen und Webinare, die zügig, qualitativ hochwertig und kundenorientiert umgesetzt werden und den höchsten Standards entsprechen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Vermittlung praxisnaher Inhalte, der Beachtung individueller Kundenbedürfnisse und der Auswahl der zur Marke TÜV passenden (technisch orientierten) Themen.

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