Tag Archives: Baurecht

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Mehr Verantwortung im Bauwesen: Berufsbegleitend zum Master in Baurecht und Baumanagement

Der berufsbegleitende Masterstudiengang Baurecht und Baumanagement der Leuphana Universität Lüneburg vermittelt praxisnahes Know-how in Baurecht, Baumanagement und Führung.

BildLüneburg. Die Baubranche steht unter Druck: Volatile Materialkosten, veränderte Zinslagen und immer strengere gesetzliche Vorgaben fordern Baubeteiligte auf der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite heraus. Heutzutage ist es mehr denn je wichtig, teure Verzögerungen und rechtliche Stolperfallen proaktiv zu vermeiden beziehungsweise professionell damit umzugehen, wenn sie dann doch anfallen. Führungskräfte benötigen dafür neben klassischen Management-Skills tiefgehendes Fachwissen im Baurecht sowie in der Baubetriebswirtschaft.

Die Professional School der Leuphana Universität Lüneburg bietet mit dem berufsbegleitenden Master-Studiengang Baurecht und Baumanagement eine gezielte Weiterbildung für Profis aus der Baupraxis an. Das Studienprogramm ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten. Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend an Wochenenden statt und ermöglichen eine Weiterbildung parallel zum Beruf. Absolventinnen und Absolventen erwerben Kompetenzen, um Bauprojekte ganzheitlich zu führen und komplexe Vertrags- und Nachtragssituationen souverän zu bewältigen. Der neue Jahrgang startet im Oktober 2026, Bewerbungen sind bis zum 31. Juli möglich. Für Interessierte gibt es vorab verschiedene Beratungsmöglichkeiten.

Den Master-Abschluss können Studierende in vier Semestern mit 60 Credit Points erwerben; ein vertiefendes Studium über zwei weitere Semester (zusätzliche 30 Credit Points) ist ebenfalls möglich. Das Curriculum deckt die kritischen Erfolgsfaktoren moderner Bauprojekte ab: Neben Nachtrags- und Vertragsmanagement, Kalkulation und Bauprojektmanagement stehen auch Architekten-, Ingenieur- und Vergaberecht sowie Konfliktmanagement und Verhandlungsführung im Fokus. Studierende sollen so für die Übernahme von Führungsverantwortung in der Bauwirtschaft im Überschneidungsbereich von Recht, Ökonomie und Technik qualifiziert werden.

Studieninteressierte können den Studiengang bei Online-Infoveranstaltungen näher kennenlernen. Außerdem steht das Team des Studiengangs für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung (Fon 04131.677-2517 oder 04131.677-2456, masterbaurecht@leuphana.de)

Alle Informationen zum Studiengang gibt es unter www.leuphana.de/ma-baurecht

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Leuphana Universität Lüneburg, Professional School
Frau Ricarda Klein
Universitätsallee 1 1
21335 Lüneburg
Deutschland

fon ..: 041316774045
web ..: https://www.leuphana.de/professional-school.html
email : psevents@leuphana.de

Die Professional School der Leuphana Universität Lüneburg bietet seit 2009 berufsbegleitende Bachelor, Master und Zertifikate unter ihrem Dach an. Die Angebote aus den Clustern Management & Entrepreneurship, Nachhaltigkeit, Governance & Recht sowie Bildung, Gesundheit & Soziales richten sich an berufstätige Weiterbildungsinteressierte aus Deutschland und der ganzen Welt. Die Professional School hat sich seit ihrer Gründung zu einem der wichtigsten akademischen Weiterbildungsanbieter im norddeutschen Raum und einer der größten Weiterbildungseinrichtungen an deutschen Universitäten entwickelt.

Pressekontakt:

Leuphana Universität Lüneburg, Professional School
Frau Ricarda Klein
Universitätsallee 1 1
21335 Lüneburg

fon ..: 041316774045
email : psevents@leuphana.de

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Mehr Wohnraum ohne neues Grundstück: Warum Hamburgs Dächer wieder in den Fokus rücken

Hamburg setzt stärker auf Nachverdichtung im Bestand. Dachgeschossausbau und Aufstockung bieten Eigentümern Chancen für neuen Wohnraum ohne zusätzliches Grundstück.

BildHamburg, Mai 2026. Hamburg wächst, Wohnraum bleibt gefragt und die vorhandenen Flächen in der Stadt sind begrenzt. Neben Neubaugebieten und großen Quartiersentwicklungen gewinnt deshalb ein anderer Ansatz an Bedeutung: die bessere Nutzung bestehender Gebäude. Besonders Dachgeschossausbau und Aufstockung gelten als Möglichkeiten, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne neue Grundstücksflächen in Anspruch zu nehmen.

Die Stadt Hamburg weist selbst darauf hin, dass der nachträgliche Ausbau von Dachgeschossen und die Aufstockung bestehender Gebäude effiziente Maßnahmen sind, um Wohnraum ohne zusätzliche Flächenversiegelung zu schaffen. Bereits frühere Änderungen der Hamburgischen Bauordnung zielten darauf ab, solche Vorhaben besser zu ermöglichen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem eine neue Hamburgische Bauordnung, die Bauen in Hamburg vereinfachen soll. Nach Angaben der Stadt sollen unter anderem Umbauten im Bestand und Dachaufstockungen einfacher umzusetzen sein.

Damit entsteht für Eigentümer eine neue Dynamik. Wer ein Mehrfamilienhaus, Zinshaus, Reihenhaus oder Bestandsgebäude in Hamburg besitzt, kann prüfen, ob ungenutzte Dachflächen in Wohnraum umgewandelt werden können. Besonders interessant ist das dort, wo Grundstücke knapp sind, ein Abriss nicht sinnvoll erscheint oder das Gebäude ohnehin energetisch modernisiert werden soll.

Ein Dachgeschossausbau ist allerdings ein anspruchsvolles Bauvorhaben. Es geht nicht nur um Trockenbau, Bodenbeläge und neue Fenster. Entscheidend sind unter anderem Statik, Brandschutz, Rettungswege, Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Dachkonstruktion, Belichtung und die Einbindung der Haustechnik. Bei Aufstockungen kommen zusätzliche Fragen hinzu, etwa zur Tragfähigkeit des Bestandsgebäudes, zur Gestaltung des Baukörpers und zur Abstimmung mit den baurechtlichen Vorgaben.

Gerade in Hamburg spielt auch der Umgang mit Bestandsgebäuden eine große Rolle. Viele Gebäude verfügen über Dachräume, die historisch als Abstellflächen, Trockenböden oder nicht ausgebaute Speicher genutzt wurden. In anderen Fällen sind Dachflächen zwar teilweise erschlossen, erfüllen aber nicht die Anforderungen an modernen Wohnraum. Mit einer fachgerechten Planung können daraus attraktive Wohnungen, zusätzliche Zimmer, Arbeitsbereiche oder eigenständige Wohneinheiten entstehen.

Die Plattform dachgeschossausbauhamburg.de richtet sich an Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen und Investoren, die einen Dachausbau oder eine Aufstockung in Hamburg prüfen möchten. Ziel ist es, den Einstieg in das Thema zu erleichtern und eine erste Orientierung zu geben: Welche Voraussetzungen muss ein Gebäude erfüllen? Welche Fachplaner und Gewerke werden benötigt? Welche typischen Fehler sollten Eigentümer vermeiden? Und wann ist eine professionelle Vorprüfung sinnvoll?

„Viele Projekte scheitern nicht daran, dass ein Dachausbau grundsätzlich unmöglich wäre, sondern daran, dass Eigentümer zu spät die richtigen Fragen stellen“, heißt es seitens der Plattform. Wer frühzeitig Statik, Baurecht, Brandschutz und energetische Anforderungen klärt, kann besser einschätzen, ob ein Projekt wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Dachgeschossausbau schafft Wohnraum im Bestand. Das Grundstück ist vorhanden, die Adresse ist etabliert, die Infrastruktur besteht bereits. Für Hamburg ist das besonders relevant, weil zusätzliche Wohnfläche dort entstehen kann, wo Menschen bereits wohnen und Verkehrsanbindungen, Schulen, Nahversorgung und Quartiersstrukturen vorhanden sind.

Zugleich kann ein gut geplanter Dachausbau den Wert einer Immobilie erhöhen. Neue Wohnfläche, bessere Dämmung, moderne Dachfenster oder Gauben und eine energetische Ertüchtigung können langfristig zur Attraktivität des Gebäudes beitragen. Für Vermieter kann zusätzlicher Wohnraum neue Einnahmen ermöglichen, für private Eigentümer mehr Platz ohne Umzug schaffen.

Dachgeschossausbau und Aufstockung sind keine Standardmaßnahmen von der Stange. Jedes Gebäude muss einzeln betrachtet werden. Genau deshalb gewinnt eine strukturierte Ersteinschätzung an Bedeutung. Sie hilft Eigentümern, Potenziale realistisch zu bewerten, bevor hohe Planungskosten entstehen oder Angebote eingeholt werden, die später kaum vergleichbar sind.

Hamburgs Dächer sind keine Lösung für alle Wohnungsfragen der Stadt. Sie sind aber eine naheliegende Reserve, die in vielen Fällen noch nicht ausgeschöpft ist. Wer vorhandenen Gebäudebestand besser nutzen möchte, sollte deshalb prüfen, ob über dem obersten Geschoss mehr möglich ist als nur Lagerfläche.

Weitere Informationen:
dachgeschossausbauhamburg.de

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dachgeschossausbau Hamburg
Herr Steffen Bauer
Cremon 11
20457 Hamburg
Deutschland

fon ..: +4915216117439
web ..: https://www.dachgeschossausbauhamburg.de
email : info@dachgeschossausbauhamburg.de

„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

Pressekontakt:

Firma Bauer
Herr Steffen Bauer
Schockenriedstraße 14
70565 Stuttgart

fon ..: 01626784314
email : steffenbauer8312@icloud.com

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Hochwasserschutz und Bauleitplanung – Rechtliche Vorgaben sowie Spielräume im WHG und im BauGB

Das Seminar wendet sich an Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltbeauftragte, Führungskräfte.

Bild„Hochwasserschutz und Bauleitplanung – Rechtliche Vorgaben sowie Spielräume im WHG und im BauGB“ lautet der Titel eines Seminars, das am 29. September 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Vorbeugender Hochwasserschutz erweist sich als eine Querschnittsmaterie, die neben dem Wasserhaushaltsrecht das Recht der Raumordnung und Landesplanung, aber auch das Baurecht erfasst.

Durch das Hochwasserschutzgesetz II vom 30. Juni 2017 wurden die Vorschriften zum „Hochwasserschutz“ (der § 72 ff.) im Wasserhaushaltsgesetz recht grundsätzlich überarbeitet. Neben neuen Gebietskategorien („Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, § 78b WHG; „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78d WHG) werden nun – bundeseinheitlich – Anforderungen an „Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten“ in § 78c WHG geregelt.

Aber auch die vorhandenen Vorschriften wurden überarbeitet, teilweise erheblich geändert und ergänzt, so sind nun nach §§ 78 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Satz 2 WHG im Rahmen der Ausnahmeprüfungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen, der bisher umstrittene Drittschutz wurde somit gesetzlich verankert.

In diesem Seminar werden die aktuellen rechtlichen Vorgaben des WHG, des BauGB und der Raumordnung im Hinblick auf den vorsorgenden und vorbeugenden Hochwasserschutz erläutert. Bei den wasserrechtlichen Bestimmungen werden differenziert nach den einzelnen Gebietstypen die Verbote (insbesondere § 78 Abs. 1 und Abs. 4 WHG) sowie die Ausnahmetatbestände (§ 78 Abs. 2 und Abs. 5 WHG) besprochen.

Darüber hinaus werden die dem Städtebau verbleibenden Handlungsspielräume aufgezeigt. Selbstverständlich lässt das Seminarprogramm Raum für die Diskussion aktueller Fallbeispiele aus dem Teilnehmerkreis.

Das Seminar wendet sich an Sie als Verwaltungsangehörige kommunaler Ämter, Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter in Planungs- und Umweltämtern, Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, Umweltverbänden, Umweltbeauftragte, Führungskräfte in gewerblichen Unternehmen, etc.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 439EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W250929.pdf

Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Rechtliche Grundlagen im Überblick
– bundesrechtlich vorgesehene Überschwemmungsgebietstypen
– „festgesetzte“, „vorläufig gesicherte“ und „faktische“ Überschwemmungsgebiete
– „Risikogebiete außerhalb von Ü-Gebieten“, § 78b WHG, „Hochwasserentstehungsgebiete“, § 78c WHG
– Überblick über die Planungs- und Bauverbote und deren Ausnahmen
– Erhaltungsgebot, § 77 WHG

11.05 Uhr Kaffeepause

11.20 Uhr Verbot der Ausweisung von neuen Baugebieten im Außenbereich und Ausnahme in festgesetzten ÜSG
– Planungsverbot gemäß § 78 I WHG
– Ausnahmen (§ 78 II WHG), Drittschutz

12.45 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Anforderungen an die Bauleitplanung im „faktischen ÜSG“
– Vorgaben des BauGB und der Landesbauordnungen
– Vorgaben des § 77 WHG

14.15 Uhr Anforderungen an die Zulassung von Einzelvorhaben in festgesetzten und faktischen Überschwemmungsgebieten
– Vorgaben des Bauverbots gemäß § 78 I Satz 1 Nr. 2 WHG und Ausnahmen gemäß § 78 Absatz III WHG
– Erhaltungsgebot (§ 77 WHG)
– Spezifische Anforderungen des BauGB (§§ 30, 34, 35 BauGB)
– Beispiele aus der Rechtsprechung

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Anforderungen an die Zulassung von Einzelvorhaben in festgesetzten und faktischen Überschwemmungsgebieten
– Bauverbot gemäß § 78 IV WHG und Ausnahmen gemäß § 78 V WHG
– Erhaltungsgebot (§ 77 WHG)
– Spezifische Anforderungen des BauGB (§§ 30, 34, 35 BauGB)
– Beispiele aus der Rechtsprechung

16.00 Uhr Entschädigungsrechtliche Aspekte
– Planschadensrecht (§§ 39 ff. BauGB)
– Amtshaftung (Art. 34 GG, § 839 BGB)

16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.45 Uhr Ende der Veranstaltung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://www.iwu-ev.de
email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

Pressekontakt:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg

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Die „Baurechtsschaffung“ für PV-Projekte insb. PV-Freiflächenanlagen (ohne EEG und Zivilrecht)

Ziel des Seminars: Im Seminar geht es um die gemeinsame Erarbeitung und Durchdringung von typischen Konstellationen bei der „Baurechtsschaffung“ von PV-Projekten, insbesondere Freiflächenanlagen.

Bild„Die „Baurechtsschaffung“ für PV-Projekte insb. PV-Freiflächenanlagen (ohne EEG und Zivilrecht)“ lautet der Titel des Seminars, welches am 19. Juni 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Die Erzeugung von Strom aus PV-Anlagen hat eine wichtige Bedeutung für den Umbau der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien. In der Praxis ist die „Schaffung von Baurecht“ für PV-Projekte aber eine – oft zeitkritische – Aufgabe, die eine erhebliche Herausforderung darstellt.

Im Seminar werden die typischen Konstellationen behandelt, die bei der Baurechtsschaffung auftreten:
Der Umgang mit vorhandenen und aufzustellenden Bebauungsplänen, die Genehmigung von PV-Anlagen ohne Bebauungsplan.

Im Fokus stehen Problemlösungen, praktische Tipps, anwendungsbezogene Fallbeispiele und Ihre konkreten Fragen.

Die Rechtsfragen des EEG werden in dem konsequent auf die Ebene der Baurechtsschaffung ausgerichteten Seminar aus Gründen der Schwerpunktsetzung nicht behandelt.

Der Referent berät zu EEG-Projekten mit Schwerpunkt auf PV-Projekten. Prof. Dr. Götze ist unter anderem Verfasser des Kapitels „Photovoltaik-Anlagen“ im Handbuch des öffentlichen Baurechts (Hoppenberg/de Witt).

Ziel des Seminars: Im Seminar geht es um die gemeinsame Erarbeitung und Durchdringung von typischen Konstellationen bei der „Baurechtsschaffung“ von PV-Projekten, insbesondere Freiflächenanlagen.

Das Seminar wendet sich an Sie als Projektierer oder Betreiber von PV-Anlagen, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, die mit Fragen im Zusammenhang mit PV-Vorhaben befasst oder von diesen betroffen sind; Berater und Fachleute aus Planungsbüros, Unternehmen und Verbänden.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 469EUR (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/E250619.pdf

Programm

09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.40 Uhr I. Einführung

1. Erneuerbare-Energien-Projekte im Spannungsfeld des Planungs- und Vorhabenzulassungsrecht
2. Dynamische“ und „statische“ Projektentwicklung
II. Die planerische Ebene:
Bauleitplanung für Projekte und Bestandspläne
– Bauleitplanung für PV-Projekt
a) vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12, 30 II BauGB) versus Angebotsplan nach § 30 I BauGB
b) Das Aufstellungsverfahren (§§ 2 ff. BauGB)
im Überblick
c) Beschleunigungsoptionen, insbesondere vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren (§§ 13, 13a BauGB)
d) Vorgaben aus höherstufigen Planungsebenen (insb. Raumordnung) oder Fachplänen (§ 38 BauGB),
insb. Planungen auf Konversionsflächen
e) Das „Hineinwachsen“ des Projekts
in die Genehmigungsfähigkeit nach § 33 BauGB oder
§ 35 BauGB als „Notoption“?
3. PV-Projekte im Umgriff von Bestandsplänen
a) Typische Wirksamkeitsmängel bei
Bestandsplänen – und wie man sie erkennt
b) PV in GE und GI-Gebieten
c) Verhinderungsoptionen der Gemeinde
und Reaktionsmöglichkeiten

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr III. Die Vorhabenzulassungsebene: Zulassung nach Bauordnungsrecht und Fachrecht
1. Zulassung im B-Plan-Gebiet
– Anzeigeverfahren
– Baugenehmigungsverfahren
2. Zulassung im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB,
3. Zulassung im Innenbereich nach § 34 BauGB
4. Straßenrechtliche Bauverbote
5. Floating-PV und WHG
6. Zulassung nach Fachplanungsrecht

16.15 Uhr Ende der Veranstaltung

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Frau Romy Steinke
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
Deutschland

fon ..: +49 391 7447894
web ..: https://iwu-ev.de/
email : presse@iwu-ev.de

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

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Technik

Exklusiver Handlungsleitfaden zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Bau- und Planerverträge

Prüfen Sie anhand unseres Corona-Leitfadens die Bewertungskriterien für Bauzeitnachträge nach VOB/B oder BGB Bauvertragsrecht.

BildSeit Mitte Februar 2020 werden Probleme im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie auf Baustellen, in Planungsbüros und bei den Bauherren erkennbar. Hierfür haben wir exklusiv einen „Leitfaden mit Handlungsempfehlungen für Baubeteiligte zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Krise zur wirtschaftlichen Abwicklung von Bauprojekten“ erstellt.

Wir stellen Ihnen den Corona-Leitfaden auf unserer Website kostenlos zur Verfügung. Damit können Sie als Auftraggeber, Auftragnehmer oder Planer interessensgerechte Streitlösungen bei Nachtragsverhandlungen entwickeln und berechtigte Ansprüche sichern. Erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen zur Prüfung von Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen, Behinderungen und Bauzeitnachträgen in der Corona-Krise. Denn ohne Baudokumentation kein Geld – dieser Grundsatz gilt mit und ohne Corona.

Wenn anstehende Arbeiten nicht oder in geringerem Umfang erbracht werden können, müssen die Betroffenen unverzüglich informiert werden. Unternehmer müssen anzeigen, wann, wo und warum welche Arbeiten nach dem geplanten Bauablauf nicht durchgeführt werden können. Zusätzlich muss festgestellt werden, welche Produktionsmittel während des Annahmeverzugs des Auftraggebers nicht wie vorgesehen eingesetzt werden können.

Eine Checkliste und bewährte Berechnungsgrundlagen ergänzen das Dokument. Sie erkennen, ob Ansprüche aus Bauzeitverzögerungen, Entschädigungsansprüche und Mehrkosten wirklich auf die Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen sind. Außerdem erfahren Sie, was unter höhere Gewalt fällt und was zumutbare Aufwendungen sind.

Die Ausarbeitung soll dazu beitragen, die durch COVID-19 bedingten Entschädigungsansprüche zu bewältigen. Projektverantwortliche erhalten so die Möglichkeit, als Streitlöser rechtzeitig tragfähige Abwägungsentscheidungen sowie tragfähige Nachtragsvereinbarungen zu treffen.

Bei Konflikten beraten wir Sie persönlich als Streitlöser.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

BVM Bauvertragsmanagement GmbH
Frau Rosina Sperling
Evastraße 4 a
81927 München
Deutschland

fon ..: (089) 92 09 09-10
web ..: https://www.bvm-seminare.de
email : sperling@bvm-seminare.de

Über BauVertragsManagement GmbH

BVM in München steht für die kompetente Beratung in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Fragestellungen. In praxisnahen Seminaren vermitteln erfahrene Referenten, Baurechtsexperten und Sachverständige wichtiges Knowhow für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sie erfahren alles Aktuelle zu VOB/B, BGB-Bauvertragsrecht und Architektenrecht, Nachträgen und Bauablaufstörungen, Vergaberecht und HOAI sowie Projektmanagement.

Die Geschäftsführerin, Rosina Th. Sperling hat sich auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert und bietet den Weiterbildungslehrgang zur Streitlöser/in DGA-Bau-Zert und die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator.

Weitere Informationen stellt die BVM BauVertragsManagement GmbH auf ihrer Webseite www.bvm-seminare.de zur Verfügung.

Hinweis: Sie können diese Eventbeschreibung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

BVM Bauvertragsmanagement GmbH
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